Wir stellen die optimale Förderung für Ihr Bauvorhaben zusammen!
Anpassung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
seit dem 01.01.2024
Zeitgleich mit dem Gesetzt für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetzt) sind auch neue Richtlinien
zum Jahresbeginn 2024 zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten.
Die BEG besteht mittlerweile aus vier folgenden Teilprogrammen
- Wohngebäude (BEG WG) - Sanierung von Wohngebäude
- Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
- Klimafreundlicher Neubau (NEG KFN) - Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude (BEG-WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Systemische Sanierungsmaßnahmen, bei denen die Gebäude eine Effizienzstufe erreichen, werden in der BEG WG
und BEG NWG gefördert. Die Förderrichtlinie für die beiden Programme hat sich gegenüber 2023 nicht geändert.
In der Kreditförderung werden Tilgungszuschüsse sowie attraktive zinsgünstige Kredite gewährt.
Nachfolgend die Fördersätze für systemische Sanierungen zum Effizienzgebäude.
Systemische Tilgungs- Zuschuss EE (1) NH (2) WPB (3) Serielle
Maßnahmen zuschuss nur Sanierung
Sanierung Kommunen (nur WG (4))
EH Denkmal 5% 20% 5% 5% X X
EH 85 (nur WG) 5% 20% 5% 5% X X
EH 70 10% 25% 5% 5% 10% X
nur EE-Klasse X
EH 55 15% 30% 5% 5% 10% 15%
EH 40 20% 35% 5% 5% 10% 15%
In der Grundförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, bei der Sanierung von Wohngebäuden
120.000 Euro, je Wohneinheit. Streben Sie eine Sanierung mit einer EE-Klasse oder einer NH-Klasse an, erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahme (BEG EM)
Die BEG EM ist für den Bereich Einzelmaßnahmen zuständig, hier können einzelne Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, gefördert werden.
Zuständig für Durchführung der BEG sind die KFW und das Bafa (Bundesamt für Wirtschaft Ausfuhrkontrolle.
Mit einem Klick auf den untenstehenden Button, gelangen Sie zum Sanierungsrechner der KFW, hier können Sie mit ein paar Eckdaten eine Abschätzung des Energieeffizienzzustands Ihres Gebäudes erstellen lassen und erste Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen erhalten.